KfW StartGeld Unterlagen

Wenn Sie für Ihre Gründung oder Ihr bestehendes Jungunternehmen Kapital benötigen kann der ERP-Kredit StartGeld der KfW eine Lösung sein. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick zum ERP-Kredit.

Inhalt des Artikels

Was ist der KfW Förderkredit?

Der KfW Förderkredit ist ein staatlich geförderter Kredit für Unternehmer, der durch die KfW Bankengruppe angeboten wird. Er ist für Gründer und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern gedacht und kann bis zu 50.000 Euro betragen. Der Kredit wird in den ersten zwei Jahren zinslos und tilgungsfrei gewährt und ist dann zinsgünstig für weitere drei Jahre. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Das Darlehen kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, z.B. für Investitionen, den Aufbau oder die Erweiterung des Unternehmens, den Erwerb von Betriebsmitteln oder als Eigenkapitalersatz.

Für wen ist der ERP Gründerkredit - StartGeld geeignet?

Der ERP Gründerkredit – StartGeld ist ein spezielles Angebot für Unternehmer Gründer. Er richtet sich an Unternehmer, die ihr Unternehmen neu gründen oder in den ersten drei Jahren ihrer Selbstständigkeit expandieren möchten. Mit dem Kredit können sie bis zu 50.000 Euro finanzieren.

Der ERP Gründerkredit – StartGeld ist ein staatlich gefördertes Darlehen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für junge Unternehmen. Er richtet sich an Gründungsinteressierte mit einem unternehmerischen Vorhaben, die den Start in die Selbstständigkeit wagen wollen. Durch den Kredit sollen die Gründer in die Lage versetzt werden, ihr Vorhaben umzusetzen und die ersten Jahre erfolgreich zu bestehen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Kredits, der zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden kann, die das Wachstum des Unternehmens fördern.

Die Förderung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Investitionen in Sachanlagen
  • Investitionen in Betriebsmittel
  • Investitionen in Software
  • Investitionen in Beratungsleistungen
  • Investitionen in Schulungen und Weiterbildung
Die X-Group besteht aus einem kompetenten Team, die vielseitig und kompetent aufgestellt sind. Ich durfte mit mehreren Experten arbeiten und jeder hat sich für mich engagiert. Der Kunde steht mit seinem Bedürfnis, seinem Vorhaben und seinen Ressourcen im Vordergrund. Ich bin absolut Dankbar für eine intensive Begleitung, Beratung und Betreuung mit einem unbezahlbaren Mehrwert auf der persönlichen sowie beruflichen Ebene. [...]
Jessica Schröder
Gründerin

Was sind die Voraussetzungen?

Wenn Sie daran interessiert sind, den ERP Gründerkredit – StartGeld in Anspruch zu nehmen, sollten Sie sich zunächst vergewissern, dass Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation
  • Als Gründer haben Sie Ihr Gründungskonzept fertiggestellt und können einen Businessplan vorlegen
  • Als Unternehmer sind Sie zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und im Handelsregister eingetragen
  • Sie haben weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanz von maximal 10 Millionen Euro
  • Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises oder eines anderen gültigen Reisepasses
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt      

Welche Unterlagen benötige ich?

Die Unterlagen, die Sie für das ERP-StartGeld der KfW benötigen, fallen in zwei Kategorien: Die Unterlagen, die Sie für die KfW einreichen müssen, und die Unterlagen, die die KfW von Ihrer Bank anfordert.

Aus Ihren Unterlagen muss der Schwerpunkt Ihrer unternehmerischen Tätigkeit sowie die Erfolgsaussichten des Vorhabens anhand von aussagekräftigen Zahlenmaterial erfolgen. Dies sollte aus den folgenden Dokumenten ersichtlich werden:

  • Ihr Businessplan
  • Ihr Finanzplan
  • Ihr Lebenslauf
  • Ihre Unternehmenspräsentation

Daneben werden noch folgende Angaben von der KfW benötigt:

  • Selbsterklärung zur Einhaltung der Definition für kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0196; für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0095). (verbleibt beim Finanzierungspartner)
  • Anlage De-minimis-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen, Formularnummer 600 000 0075. (verbleibt beim Finanzierungspartner)
  • Unterlagen für die Risikoprüfung (einzusehen unter www.kfw.de/067)
  • Datenliste „Subventionserhebliche Tatsachen“ (Bestellnummer 600 000 4933)

Kredithöhe und Auszahlungen

Es können bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs finanziert werden. Der Gesamtfremdfinanzierungsbedarf des geförderten Vorhabens (einschließlich Betriebsmittelfinanzierung) darf maximal 125.000 Euro betragen. Der Investitionsbetrag kann über 125.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird. Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

  • maximal 125.000 Euro pro Vorhaben
  • maximal 50.000 Euro für Betriebsmittelfinanzierungen

Als Antragsteller sollten Sie nach Möglichkeit vorhandene eigene Mittel einbringen, da die Höhe der Eigenmittel in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW einfließt. Im ERP-Gründerkredit – StartGeld können mehrere Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 125.000 Euro nicht übersteigt (Betriebsmittel maximal insgesamt 50.000 Euro).

Voraussetzungen für weitere Antragstellungen:

  • 125.000 Euro Kreditsumme (inkl. Betriebsmittel von max. 50.000 Euro) wurden noch nicht ausgeschöpft
  • das Investitionsvorhaben, welches vorher finanziert wurde ist abgeschlossen
  • die bereitgestellten Kredite wurden vollständig eingesetzt und die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt
  • bereits gewährte Kredite aus den Programmen KfW-StartGeld (Produktnummer 061) und KfW-Gründerkredit – StartGeld (065) werden auf den Betrag von maximal 125.000 Euro angerechnet

Weitere Konditionen

Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Sie haben die Wahl zwischen zwei Laufzeitvarianten:

  • maximal 5 Jahre, davon maximal 1 Jahr tilgungsfrei
  • maximal 10 Jahre, davon maximal 2 Jahre tilgungsfrei

Die Zinsen werden für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Die Zinsen sind monatlich nachträglich am letzten Tag des jeweiligen Monats fällig.

Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme unter www.kfw.de/konditionen.          

Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Anschließend zahlen Sie den Kredit in monatlich gleich hohen raten zurück. Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Was sind die nächsten Schritte?

  1. Schritt: Antrag mit dem KfW-Förderassistenten vorbereiten
  2. Schritt: Finanzierungspartner finden und Vorhaben besprechen
  3. Schritt: Kredit durch den Finanzierungspartner beantragen
  4. Schritt: Kreditantrag wird durch die KfW geprüft und über die Förderzusage entschieden
  5. Schritt: Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abschließen und Vorhaben umsetzen

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Unsere Experten unterstützen seit 20 Jahren Gründer und Unternehmer verschiedenster Branchen bei der Erstellung von Antragsunterlagen und begleiten den Finanzierungsprozess. Kontaktieren Sie uns gerne, um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. Hier besprechen wir Ihr Vorhaben und eine mögliche Umsetzung.

Bin durchweg begeistert. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss wurde ich immer schnell, kompetent und sehr individuell beraten. Nicht nur die Zusammenarbeit mit meinem Berater Herr Wagner war sehr angenehm sondern auch seine Kollegen aus der Organisation waren sehr entgegenkommend und kompetent. Ich hoffe es ergibt sich die Gelegenheit einer erneuten Zusammenarbeit, denn die Beratung hat mich wirklich weiter gebracht. [...]
Ultralon
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